Das Angebot an bezahlbarem Wohnraum sinkt, daher wünschen sich immer mehr Familien Wohneigentum. Jahr für Jahr klettern die Neuvertragsmieten.
Eine bezahlbare Mietwohnung zu finden, wird so immer schwerer. Viele Familien suchen daher eine Alternative. Das Baukindergeld erleichtert den Weg in die eigenen vier Wände.
Kinder brauchen Platz zum Spielen. Eine geräumige Stadtwohnung oder ein hübsches Eigenheim mit Garten können die Lösung sein. Aber der Nachwuchs kostet auch Geld. Weil zuletzt auch die Immobilienpreise vielerorts kräftig gestiegen sind, fällt bei etlichen Familien der Finanzierungsspielraum für Eigentum knapp aus. Hier kann das Baukindergeld eine spürbare Entlastung sein. Mit der Förderung wird der Weg für junge Mieterhaushalte leichter.
Förderberechtigte erhalten pro Kind insgesamt 12 000 Euro, wer etwa drei Kinder hat, kommt auf eine Summe von 36 000 Euro. Die Beträge fließen über einen Zeitraum von zehn Jahren. Ausgezahlt wird das Baukindergeld nicht monatlich, sondern einmal im Jahr. Auf die Bedürfnisse der Familie zugeschnittene Finanzierungsangebote erhöhen den finanziellen Spielraum und tragen zu einer soliden Finanzierung bei.
Das Baukindergeld lässt sich auch mit anderen staatlichen Fördermitteln kombinieren. Dazu gehören Wohn-Riester, Wohnungsbauprämie sowie alle öffentliche Förderungen von Bund und Ländern. Vor allem die Wohn-Riester-Förderung sollten alle, die ein Nest für ihre Lieben schaffen wollen, nicht verpassen. Schon vor dem Immobilienerwerb hilft Wohn-Riester Familien dabei, das nötige Eigenkapital schneller aufzubauen. Und Familien können sie meist länger als zehn Jahre in Anspruch nehmen: bis die Immobilie abbezahlt und die Familie zulagenberechtigt ist.
Fast zehn Milliarden Euro Baukindergeld hält der Staat bereit. Die Finanzspritzen sind aber an Bedingungen geknüpft. Gefördert wird der Kauf oder der Neubau von selbst genutztem Wohneigentum und nur, wenn es die einzige Wohnimmobilie des Antragstellers ist. Wer auszieht und die Immobilie vermietet, erhält keine weiteren Zahlungen. Es gelten Einkommensgrenzen, die abhängig sind von der Anzahl der Kinder (siehe Tabelle). Berücksichtigt werden nur die Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 18 Jahre alt sind und im Haushalt leben. Wird der Nachwuchs volljährig und zieht aus, spielt das keine Rolle: Die Förderung läuft weiter. Für Kinder, die nach Antragstellung geboren werden, gibt es kein Baukindergeld. Nach dem Umzug ins neue Zuhause haben Familien drei Monate Zeit, den Antrag zu stellen.
Kompetente Beratung in Sachen Baukindergeld und Finanzierung erhalten sie in den Geschäftsstellen der Kreissparkasse Diepholz.
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